Anschlussgeschäft
Bei einem Anschlussgeschäft handelt es sich um eine Verlängerung an das eigentliche getätigte Geschäft mit unveränderten Konditionen. Bei Versicherungen, Banken und Kreditinstituten bedeutet das Anschlussgeschäft die Bezeichnung einer Verlängerung, die der Kunde ohne erneute Prüfung seiner persönlichen Situation erhält und so beispielsweise eine Versicherung oder den Kredit verlängern kann. Ein Anschlussgeschäft schließt sich nahtlos an den bestehenden Vertrag an und beinhaltet die nahtlose Weiterführung an das eigentliche Geschäft. Auch auf dem Aktienmarkt können Anschlussgeschäfte getätigt werden. Die Bedingungen und Anforderungen an den Anleger oder Investor bleiben gleich dem ersten Geschäft, an welches sich die häufig als Verlängerung bezeichnete Anschluss Option anbindet. Das Anschlussgeschäft kann bei attraktiven Konditionen und in der Laufzeit erfolgten Änderungen auf dem Kapitalmarkt für den Kunden verschiedene Vorteile bringen und ausschließen, dass er das Geschäft in der Verlängerung zu einem weniger günstigen Zinssatz oder mit geringerer Rendite fortsetzt. Das Anschlussgeschäft unterscheidet sich von einer neuen Kreditvergabe dadurch, dass für den Kunden alle Konditionen unverändert wie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertrags bestehen bleiben und er so die Vorteile einer beispielsweise günstigen Zinsgewährung nutzen kann.