Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Wert zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Dieser Wert kann Geld, Bar-/Giralgeld, oder eine Sache (Sachdarlehen) sein. Darlehensgeber können Banken oder Privatpersonen sein.
In dem Darlehensvertrag werden generell folgende Punkte festgehalten:
- Auszahlungsverpflichtung des Darlehensgeber
- Höhe des Darlehen
- Darlehensart
- Zinsen/Kosten
- Laufzeit
- Tilgung
- Darlehenssicherheit
- Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmer