Giralgeld
Giralgeld ist eine Bezeichnung für Buchgeld. Darunter wird sowohl im Rechnungswesen als auch im Bankenwesen ein Auszahlungsanspruch auf Bargeld verstanden. Buchgeld stellt ein Guthaben dar, das auf einem Bankkonto besteht und jederzeit in liquide Mittel umgewandelt wird. Buchgeld ist die Basis des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Um Unterschied zu Bargeld in Form von Münzen und Banknoten ist das Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern ausschließlich ein Auszahlungsversprechen einer Bank. Es besteht für Buchgeld keine gesetzliche Annahmepflicht, allerdings wird es im Wirtschaftsverkehr generell und auch bevorzugt akzeptiert. Das Kontoguthaben auf einer Bank wird auch als Sichteinlage bezeichnet.
Das Buchgeld als Auszahlungsanspruch beinhaltet auch die Einräumung von einem Kredit bei einer Bank. Bargeld kann jederzeit durch die Einzahlung bei einer Bank auf ein Konto zu Buchgeld umgewandelt werden, ebenso wie das Buchgeld bei der Auszahlung wieder zu Bargeld wird. Die Schaffung von Buchgeld beziehungsweise Giralgeld wird Giralgeldschöpfung oder auch Buchgeldschöpfung genannt. Giralgeld entsteht grundsätzlich durch die Einzahlung von Bargeld auf ein Bankkonto, Überweisungen von Bankkonto zu Bankkonto und durch die Kreditvergabe. Durch die Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wie Überweisung, Lastschrift, Scheck oder Bank- und Kreditkarten kann über das Giralgeld verfügt werden.
Die Giralgeldschöpfung wird aktiv und passiv unterschieden. Die aktive Giralgeldschöpfung basiert größtenteils auf der Kreditbewilligung der Geschäftsbanken. Grundlage hierfür sind die Reserven bzw. Eigenkapitalbestände der Geschäftsbank. Das durch Kredite geschaffene Buchgeld fließt in der Regel wieder in das Bankensystem zurück. In der passiven Giralgeldschöpfung werden Bankeinlagen, die nicht zu einer Geldmenge gehören, wie zum Beispiel Termineinlagen, Schuldverschreibungen oder die Rücklagen der Banken in eine Einlageform verschoben werden, die zu einer bestimmten Geldmenge gehört. Die Banken tauschen bei Passivbuchungen Giralgeldverpflichtungen gegeneinander aus.