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Zinsbindungsfrist

Die Zinsbindungsfrist kann bei so genannten Festzinsdarlehen vereinbart werden. Innerhalb eines bestimmten festgelegten Zeitraums darf hier der Kreditzins nicht verändert werden. Marktzinsveränderungen haben bei diesen Krediten also keinen Einfluss. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der Zins von beiden Parteien neu festgelegt. Die Zinsbindung wird bei Krediten verwendet, deren Gesamtlaufzeit die Dauer der Zinsbindungsfrist übersteigt. Vorteil der Zinsbindungsfrist ist für den Darlehensnehmer, dass er besser langfristig finanziell kalkulieren und planen kann. Das den Marktschwankungen unterliegende Zinsrisiko ist somit weitestgehend minimiert. Der Nachteil liegt in den Zeiten sinkender Marktzinsen, weil der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit trotzdem weiterhin den hohen Festzins zahlen muss. Während der Zinsbindungsfrist ist gemäß § 489 BGB eine Kreditkündigung durch den Kreditnehmer ausgeschlossen.

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